Pflegepersonal Arete Personal

FAQ

Fragen rund um das Thema Freiberufliche Selbstständigkeit als Pflegekraft


 

Das antike griechische Wort Arete bezeichnet allgemein die Vortrefflichkeit einer Person oder die hervorragende Qualität und den hohen Wert einer Sache.

Wir möchten als Personaldienstleister Ihren und unseren hohen Ansprüchen gerecht werden. Dafür steht Arete-Personal. Schnelle Reaktionszeiten, Wertschätzung, Vertrauen und die unkomplizierte Zusammenarbeit zeichnet Arete-Personal aus. Und dies auf allen Ebenen.

Uns sind die ökonomischen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen bekannt, analysieren die strukturellen Veränderungen auf diesem Gebiet um einen Mehrwert für alle zu generieren.

Arete-Personal unterstützt freiberufliche Pflegekräfte und Ärzte bei der Auftragsfindung und Abrechnung der Leistungen, so dass diese sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, den Patienten und Bewohnern.

Arete-Personal hilft Einrichtungen weiter, wenn es darum geht, entsprechendes Personal zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur Verfügung zu haben. Unsere freiberuflichen und überaus motivierten Pflegekräfte werden Sie gerne unterstützen. Das Personal von Arete-Personal wird Ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen Ihres Budgets kostenneutral und strategisch wichtige und kurzfristige Personalengpässe zu schließen. Keine OP muss abgesagt oder Betten gesperrt werden, weil Mitarbeitende fehlen.

Sie möchten weitere Informationen? Gerne. Rufen Sie uns unter 04234/94141 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@arete-personal.de.

Freiberufliche Honorarärzte haben kein Angestelltenverhältnis mit einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, sondern arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber. Freiberufler planen selbstständig, wann und wo sie arbeiten. Denn ein Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber regelt den Aufgabenumfang, die Einsatztermine, die damit verbundene Arbeitszeit und natürlich die Honorarsätze.

Freiberufliche Pflegekräfte haben kein Angestelltenverhältnis mit einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, sondern arbeiten auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber. Freiberufler planen selbstständig, wann und wo sie arbeiten. Denn ein Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Auftraggeber regelt den Aufgabenumfang, die Einsatztermine, die damit verbundene Arbeitszeit und natürlich die Honorarsätze.

  • Keine Kosten für die Personalsuche
  • Keine Kosten für Sozialversicherung, BAV, Krankheit und Urlaub, Fortbildung
  • Hohe Einsatzflexibilität durch kurzfristige Besetzung Ihrer Vakanzen
  • Wegfall von Arbeitsschutzgesetzen, dadurch Arbeitszeiten bis über 10 Stunden täglich möglich.

Neben dem mit der Honorarkraft vereinbarten Honorar (Umsatzsteuerfrei) fällt eine Vermittlungsgebühr für unsere Dienstleistungen an. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

Keine Kosten für Sozialversicherung, Urlaub und Krankheit oder auch für die Fortbildung.
Einsatz erst dann, wenn er benötigt wird und somit keine Personalvorhaltung erforderlich.
Im Dienstleistungsvertrag werden Umfang und Honorar einschließlich eventuell zu zahlender Zuschläge fest vereinbart. Von daher sind Kosten für das Unternehmen jederzeit kontrollierbar, die Kostengestaltung ist damit sehr transparent.

Freiberufliche Fachkräfte unterliegen nicht dem Arbeitszeitgesetz. So sind Arbeitszeiten bis zu über zehn Stunden am Tag möglich, Für Freiberufler gilt kein Arbeitsschutzgesetz.

Ja, und das im eigenen Interesse. Die Aufsichtsbehörden schreiben Fort- und Weiterbildungen vor und überwachen diese auch.

Freiberufliche Pflegekräfte entscheiden sich bewusst gegen eine Festanstellung. Die Gründe sind vielfältig: Freie Gestaltung der Arbeitszeit und des Einsatzortes aus zum Beispiel privaten Gründen, großes Interesse an immer neuen Tätigkeiten und die Bereitschaft, sich auf neue Situationen und Menschen einstellen zu wollen. Häufig haben sie eine lange Berufserfahrung und sind daher sicher im Umgang mit einer Vielzahl von Pflegemodellen und Patienten-Typen. Sie machen diese Arbeit nicht aus einer Not heraus, sondern weil sie diesen Beruf als besondere Berufung empfinden. Da ein Freiberufler außerdem stets und ständig seine Kunden von der Qualität und Verlässlichkeit seiner Arbeit überzeugen muss, wird man von großer Einsatzbereitschaft und Motivation ausgehen können.

Die Pflichten eines Mitarbeiters sind in einem Dienstleistungsvertrag zu regeln. Ein Auftraggeber kann also den Vertrag sehr kurzfristig (innerhalb von Tagen oder sogar Stunden) beenden. Eine freiberufliche Pflegekraft ist umfassend versichert (nicht nur für Unfall oder Krankheit, sondern speziell durch eine Betriebs- bzw. Berufs-Haftpflicht-Versicherung). Eine Einrichtung trägt daher durch Personalmangel mit festangestellten Pflegekräften oder daraus resultierenden Pflegefehlern meist ein deutlich realeres Risiko.

Sie sind als freiberufliche Pflegekraft selbständig und müssen beim Gesundheitsamt, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft anmelden. Für Ihre Steuerzahlungen und Ihre Sozialversicherung sind Sie nun selbst zuständig und verantwortlich. Außerdem empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Hierzu und viele weitere Informationen erhalten Sie auch kompakt mit allen erforderlichen Mustertexten und Adressen in unserem Downloadbereich.

Laden Sie im Downloadbereich unsere Informationen herunter. Dorf finden Sie alle Informationen.

Nein, Sie brauchen nur eine Einnahmen-/Überschussrechnung machen. Arete zeigt Ihnen gerne wie das geht.

Nein, dies ist in der Regel nicht erforderlich. Sie können jedoch die Einnahmen-/Überschussrechnung auch einem Steuerberater übertragen.

Ja, das dürfen Sie! Wenn Sie einen Pflege- oder Heilberuf erlernt haben, können sie ihn natürlich auch freiberuflich ausführen. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden arbeiten Freiberufler laut Definition mit speziellen fachlichen Qualifikationen und erbringen mit ihren Kenntnissen besondere Leistungen mit hohem Wert für die Allgemeinheit – zum Beispiel, wenn sie Kranke heilen. Alle Freien Berufe werden auch als Katalogberufe bezeichnet, denn sie sind in einem Katalog aufgelistet. Darin zu finden ist zum Beispiel der Beruf des Altenpflegers und des Krankenpflegers. Aber auch katalogähnliche Berufe zählen zu den Freien Berufen – wenn die Ausbildung und die berufliche Ausübung vergleichbar sind (siehe auch §18 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Ja, Sie sollten dies aber mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und sicherstellen, das Sie Ihrer Verpflichtung aus dem Haupterwerb weiterhin nachkommen. Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist.

Als Angestellter mit Vollzeitjob und einigen freiberuflichen Aufträgen “nebenher” brauchen Sie keine (weitere) Sozialversicherung. Sie sind ausreichend über Ihren Arbeitgeber versichert. Denn die Einstufung in hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig hängt davon ab, wie viel Zeit Ihre Tätigkeit neben der abhängigen Beschäftigung ausmacht und wie viel sie damit verdienen. Nebenberuflich selbstständig sind Sie zum Beispiel auch noch, wenn Sie als Angestellter 20 Stunden/Woche arbeiten und 1.000 Euro verdienen und die selbstständige Tätigkeit nur zehn Stunden/Woche einnimmt und Sie damit 500 Euro einnehmen. Hier ist das Gesamtbild entscheidend. Im Zweifel prüft Ihre Krankenkasse, ob eine Haupt- oder Nebenberuflichkeit besteht.

Nein, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt. In Deutschland gilt die allg. Berufsfreiheit. Sie dürfen auch nicht die vertraglichen Verpflichtungen aus Ihrer Hauptbeschäftigung vernachlässigen.

Dieses und vieles Mehr erhalten Sie im Downloadbereich.

Nein, Sie benötigen als Freiberufler keine Gewerbeanmeldung.

Scheinselbständigkeit ist die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten als Selbstständige. Die Sozialversicherungen prüfen auf Ihren Antrag, ob eine selbständige Beschäftigung vorliegt. Den Antrag hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Nur die Einkommenssteuer auf Ihren Gewinn. In Ihrer Steuererklärung tragen Sie in der Anlage „S“ den Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit ein. Außerdem teilen Sie formlos die Summe Ihrer Ein- und Ausgaben aus der selbstständigen Nebentätigkeit mit. Weitere Steuern wie Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer fallen für Feierabend-Freiberufler im Pflegebereich nicht an.

In der Regel bietet es sich an, wöchentlich, monatlich oder zum Ende des Einsatzes die entsprechende Rechnung zu schreiben. Wir bieten Ihnen an, dies für Sie und in Ihrem Namen zu erledigen. Ihr Honorar geht ohne Umwege auf Ihr Konto. Wie eine richtige Rechnung aussehen soll erfahren Sie in unserem Downloadbereich.

Ein Malheur kann jedem Mal passieren. Auch bei der freiberuflichen Arbeit. Entsteht dabei aber ein Personen-, Vermögens- oder Sachschaden, kann es ganz schön teuer werden. Kommt beispielsweise ein Mensch durch Sie zu Schaden und ist danach auf eine lebenslange Invaliditätsrente angewiesen, sind Sie ohne Versicherungsschutz ruiniert. Die Privathaftpflicht springt hier nicht ein. Vielmehr brauchen Sie eine adäquate Berufs- und Betriebshaftpflicht. Das A und O ist die Deckungssumme, angemessen sind drei bis fünf Millionen Euro pro Einzelfall. Setzen Sie die Summe zu niedrig an, zahlen Sie später im Ernstfall drauf: Entsteht zum Beispiel ein Schaden von 1.000.000 Euro bei einer Deckungssumme von 600.000 Euro, müssten Sie die Differenz selbst zahlen. Wählen Sie deshalb nicht den günstigsten Tarif, sondern den, der Sie im Schadenfall gut absichert. Für eine freiberufliche Pflegefachkraft liegt die Versicherungsprämie bei etwa 120 – 180 Euro im Jahr.

Unternehmen nahezu aller Art, also auch Existenzgründer sowie Freiberufler müssen sich bzw. ihr Unternehmen binnen einer Woche nach der Gründung bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Ausnahmen bestehen bei zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Das heißt also für Existenzgründer: Sie sind verpflichtet, Ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

Sie können sich bei der Krankenversicherung für Freiberufler für die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Im Zuge dessen sollten Freiberufler auch das Krankentagegeld bzw. das Krankengeld prüfen, um vor einem Verdienstausfall in Folge einer langen Krankheit oder Unfall abgesichert zu sein.

Die wichtigsten Gründe sich selbstständig zu machen:

  • die Arbeitslosigkeit zu beenden
  • ein höheres Einkommen zu erzielen
  • zeitliche unabhängiger werden
  • den Spaß und das Glück im eigenen Leben zu steigern
  • das bisherige soziale Umfeld zu verlassen oder es zu ändern
  • generelle Unabhängigkeit und Freiheit für sich zu erreichen
  • Insgesamt erfolgreicher zu werden
  • Werte schaffen
  • Aus einem Nebengewerbe einen selbständigen Haupterwerb machen

Wenn Sie selbstständig werden wollen, sind es folgende Leitfragen, die Sie als Gründer ehrlich beantworten sollten. So finden Sie heraus, ob Sie bereit für die Selbstständigkeit sind:

  • Kennen Sie als Unternehmer Ihre Stärken und Schwächen?
  • Sind Sie belastbar und arbeiten Sie auch unter Stress noch konzentriert?
  • Sind Sie emotional stabil und können sich als Unternehmer durchsetzen?
  • Können Sie Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen?
  • Sind Sie bereit Freizeit und Privatleben als Unternehmer zu opfern?

Stellen Sie als angehender Gründer fest, dass Sie den Großteil der Fragen eher zögerlich oder mit „Nein“ beantworten, sollten Sie gut überlegen, ob Sie wirklich selbstständig werden wollen. Eine Gründung im Team kann Ihnen aber beispielsweise helfen, eigene Schwächen und Defizite zu kompensieren. Wissen, Motivation, Zielstrebigkeit und Engagement bringen Sie voran und können Sie zu einem erfolgreichen Gründer und Unternehmer machen.

Natürlich über Arete-Personal. Selbverständlich können Sie auch mit anderen Agenturen zusammenarbeiten oder selber Aquise betreiben.

Gerne führt Arete-Personal auf Ihren Wunsch für Sie das Vertragsmanagement und die Rechnungsstellung. Hierzu besteht aber keine Verpflichtung.